
Im Rahmen der häuslichen Pflege erbringen wir alle Leistungen gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Dies beinhaltet unter anderem:
Pflegeplanung und Durchführung werden mit Patienten, Angehörigen oder Bezugspersonen besprochen, um einheitliche Ziele zu erreichen und diesen Personen die Möglichkeit zu geben aktiv die häusliche Pflege zu gestalten.
Somit steht den an der Pflege beteiligten Personen die Möglichkeit offen, die häusliche Pflege zu übernehmen und den Wünschen des Pflegebedürftigen zu entsprechen. Wir vergessen nicht die Angehörigen mit in den Pflegeprozess zu integrieren bzw. entsprechend zu informieren.
Diese Planung greift die Defizite auf und berücksichtigt die Ressourcen. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden die Ziele gemeinsam erstellt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Pflegeplanungen werden regelmäßig der Entwicklung des Pflegeverlaufs und gegebenenfalls dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.
- Pflegesachleistung gemäß §36 (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Patienten)
- Pflegegutachten gemäß § 37 Abs. 3
- Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen gemäß § 38
- Verhinderungspflege bei Abwesenheit der Angehörigen gemäß § 39
- Hilfe bei der Beschaffung von Pflegemitteln gemäß § 40
- Leistungen unter anderem für Demenzkranke gemäß Pflegeergänzungsgesetz § 45a bis c
Erstbesuche
Der Erstbesuch wird grundsätzlich von der Pflegedienstleiterin (PDL) oder bei Verhinderung von der stellvertretenden PDL durchgeführt. Der Ort (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung oder Häuslichkeit) spielt dabei keine Rolle.Pflegeplanung und Durchführung werden mit Patienten, Angehörigen oder Bezugspersonen besprochen, um einheitliche Ziele zu erreichen und diesen Personen die Möglichkeit zu geben aktiv die häusliche Pflege zu gestalten.
Somit steht den an der Pflege beteiligten Personen die Möglichkeit offen, die häusliche Pflege zu übernehmen und den Wünschen des Pflegebedürftigen zu entsprechen. Wir vergessen nicht die Angehörigen mit in den Pflegeprozess zu integrieren bzw. entsprechend zu informieren.
Diese Planung greift die Defizite auf und berücksichtigt die Ressourcen. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden die Ziele gemeinsam erstellt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Pflegeplanungen werden regelmäßig der Entwicklung des Pflegeverlaufs und gegebenenfalls dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.

